Eine Frage der Bonität
Die Kreditwürdigkeit des Kunden wird auch als Bonität bezeichnet. Sie stellt das maßgebliche Kriterium für Kreditinstitute bei der Entscheidung dar, ob ein Kredit gewährt wird bzw. zu welchen Bedingungen und zu welchen Konditionen. Die Bonität bemisst sich in erster Linie nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Kunden, also der Frage, inwieweit dieser entsprechend seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse voraussichtlich in der Lage sein wird, die bestehenden und durch die Neukreditvergabe hinzukommenden finanziellen Verpflichtungen vereinbarungsgemäß und planmäßig zu begleichen. Daneben fließt in die Bonität auch die persönliche Kreditwürdigkeit ein, die naturgemäß schwieriger quantitativ zu bemessen ist und Aspekte wie die persönliche Integrität des Kunden, seine Risikoneigung und auch beispielsweise seinen Bildungsstand tangieren kann.
Die Bonitätsprüfung seitens der Banken und Sparkassen folgt oftmals standardisierten Vorgaben. Sie folgt dem Ziel, die mit dem beantragten Kredit verbundenen Belastungen der nachhaltigen Kapitaldienstfähigkeit gegenüberzustellen. Die Unterlagen, die zur Bonitätsprüfung erforderlich sind, richten sich neben den festgelegten Standards entsprechend den hausinternen Usancen des jeweiligen Kreditinstituts nach der Höhe und der Art des Kredits. Während bei einer Baufinanzierung auch Objektunterlagen erforderlich sind, die die Werthaltigkeit der Immobilie und damit die Angemessenheit des Kaufpreises bzw. der veranschlagten Herstellungskosten dokumentieren sollen, ist der Umfang der Bonitätsunterlagen bei einem Ratenkredit in aller Regel geringer. Zumeist sind für eine Kreditentscheidung die Selbstauskunft des Kunden, Verdienstnachweise jüngeren Datums, aktuelle Kontoauszüge sowie eine Schufa-Auskunft ausreichend, mitunter fordert das Kreditinstitut, das die Finanzierung übernehmen soll, zusätzlich noch eine Bankauskunft von der Hausbank des Kunden an.
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