Montag, 15. August 2011

Krankenversicherung

Nach Unfällen, bei Mutterschaft oder Erkrankungen ist die Erstattung der Kosten durch die Krankenversicherung gewährleistet. Die Erstattung kann dabei voll oder auch nur teilweise erfolgen. Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Teil unseres Sozialversicherungssystems. Die Leistungen der Krankenversicherung müssen nicht nur finanzielle sein, sondern es kann auch zusätzliche Sachleistungen geben. Bei Unfällen muss entschieden werden, ob die Folgekosten von der Kranken-versicherung zu tragen sind, oder ob eine spezielle Unfallversicherung aufkommen muss. Wir unterscheiden in Deutschland zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.

Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht pflichtversichert ist, kann sich privat absichern. Das kommt für Angestellte und Arbeiter in Frage, die über mit ihrem Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen sowie für Beamte, bei denen nur ein Teil der Krankheitskosten gedeckt werden muss, da sie eine staatliche Beihilfe erhalten. Eine weitere Personengruppe, die sich privat krankenversichern kann, ist die Gruppe der Selbstständigen und Freiberufler. Ihr Einkommen wird dabei nicht berücksichtigt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Kranken- versicherung zählt jede versicherte Person einen separaten Beitrag. Dieser ist abhängig vom Alter, dem Geschlecht und des Gesundheitszustandes bei Vertrags- abschluss. Auch die zu erbringende Leistung wirkt sich auf die Beitragshöhe aus. Die private Krankenversicherung bildet Rückstellungen. Vorhersehbare Kostensteigerungen durch die Altersentwicklung einer Tarifgruppe werden durch die Rücklagenbildung gemindert. Daraus ergibt sich der Vorteil für den Versicherten, dass auch bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Beitrag während der Versicherungsdauer unverändert bleibt. Da Prämien jeweils für die versicherte Tarifgruppe berechnet werden und auch nur für diese risikogerechte Beiträge erhoben werden und Zahlungen erfolgen, ist die private Krankenver-sicherung demographiefest. Beitragsanpassungen betreffen die Tarifgruppe und nicht den einzelnen Versicherten.

Die Deutsche gesetzliche Krankenversicherung ist ein Teil des Solidarsystems. Anders als bei der privaten Krankenversicherung sind die Beiträge gleich für alle Versicherten. Es ist unerheblich, welches Alter man hat, ob man gesund oder chronisch krank ist. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird vom Staat vorgegeben. Der Beitrag berechnet sich nach dem Einkommen oder nach der beruflichen Stellung und ist unabhängig von einem besonderen Risiko des Versicherten. Durch die Umverteilungskomponente im Beitragssatz können Gering- verdiener und beitragsfrei Versicherte zu gleichen Bedingungen versichert werden. Die gesetzliche Krankenversicherung bildet keine Rückstellungen für die zum Beispiel älteren Versicherten, sie wird durch Umlagen finanziert und ist nicht demo- graphiegesichert. Das ist ein Grund dafür, dass die zunehmende Überalterung der Bevölkerung zu einer Erhöhung der Beiträge führt.