Mittwoch, 27. Februar 2013

Sicherheiten für Kredite

Kreditsicherheiten werden zwischen Kreditinstitut und Kunde vereinbart bzw. von der jeweiligen Bank oder Sparkasse als Voraussetzung für die Bereitstellung einer Finanzierung verlangt, wenn die Volumina bestimmte Relationen zum regelmäßigen Einkommen des Kreditnehmers übersteigen. Hierdurch sollen Kreditausfälle vermieden werden, falls die vereinbarungsgemäße Rückführung während der Dauer der Finanzierung nicht mehr sichergestellt ist.

Bei einem Ratenkredit ist es nicht unüblich, dass dieser auf Blankobasis vergeben wird, also ohne explizite Kreditsicherheiten, weil das maßgebliche Kriterium für die Kreditvergabe darin besteht, dass das regelmäßige Einkommen mit einem hinreichenden Puffer dafür ausreicht, bestehende Finanzierungen und den beantragten Kredit innerhalb einer als vertretbar anzusehenden Laufzeit zu tilgen. Demgegenüber ist eine Pfandunterstellung der finanzierten Immobilie bei einer Immobilienfinanzierung quasi ausnahmsloser Standard.

Üblicherweise spielen Kreditsicherheiten im Privatkundenkreditgeschäft vergleichsweise selten eine Rolle, wenn man absieht von einer Immobilienfinanzierung oder einem höheren Ratenkredit, beispielsweise zur Finanzierung eines Neuwagens. Bezogen auf Kredite an Geschäftskunden, also Unternehmen und Selbstständige, steht die Frage von Kreditsicherheiten hingegen permanent im Raum. Auf diesen Aspekt sollten sich junge Unternehmen, die sich noch in der Phase der Existenzgründung befinden, hinreichend für die Kreditverhandlungen vorbereiten, vorzugsweise durch eine entsprechend solide Strukturierung der gesamten Finanzierung unter Mithilfe einer versierten und mit den speziellen Problemstellungen im Rahmen einer Existenzgründung vertrauten Unternehmensberatung.

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