Dienstag, 23. Oktober 2012

Günstiger Versicherungsschutz

Eine Risikolebensversicherung ist neben der kapitalbildenden Lebensversicherung eine der beiden grundsätzlichen Varianten der Lebensversicherung. Während die kapitalbildende Lebensversicherung einen langfristig ausgestalteten Sparvertrag darstellt, dessen Sparziel auch für den Fall des Todes des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person abgesichert ist, beinhaltet eine Risikolebensversicherung in aller Regel lediglich einen Todesfallschutz. Sie ist daher im Gegensatz zur kapitalbildenden Lebensversicherung nicht als Instrument für den Vermögensaufbau konzipiert, sondern nur als Risikoschutz, beispielsweise in Zusammenhang mit einer Baufinanzierung, gedacht.


Eine Risikolebensversicherung ist im Vergleich zu kapitalbildenden Versicherungen erheblich preisgünstiger, da zumeist lediglich das Todesfallrisiko des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person während der Vertragslaufzeit absichert wird. Ein häufiger Anlass für den Abschluss einer Risikolebensversicherung stellt eine Immobilienfinanzierung dar. Hierdurch sollen Familienangehörige für den Fall des Ablebens des Allein- oder Hauptverdieners während der Laufzeit der Finanzierung dergestalt abgesichert werden, dass die Versicherungsleistung aus der Risikolebensversicherung die restlich bestehenden Darlehen tilgt. Dadurch sind die Hinterbliebenen im Falle eines Falles vor dem finanziellen Ruin geschützt. Als eine Risikoversicherung, die nur eine Leistung für den Todesfall vorsieht, kann eine Risikolebensversicherung auch steuerlich relevant sein, da die Prämien im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklärung (Anlage Vorsorgeaufwand) geltend gemacht werden können.

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