Dienstag, 16. Oktober 2012

Förderung nicht vergessen

Im Rahmen einer privaten Immobilienfinanzierung sollte man generell die Möglichkeiten prüfen lassen, sich von staatlicher Seite helfen zu lassen. Öffentliche Fördergelder stehen in Form von besonders zinsgünstigen Programmdarlehen des Bundes sowie einzelner Bundesländer zur Verfügung. Auch unterschiedliche Zuschüsse kommen gegebenenfalls in Betracht. Da bisweilen nicht zu Unrecht von einem Förderdschungel die Rede ist, sollte man sich im Vorfeld, bevor man selbstständig tätig wird und womöglich durch voreilige Unterschriften andere Anspruchsmöglichkeiten verwirkt, von unabhängiger Seite beraten lassen. Spezialisierte unabhängige Finanzdienstleister sind hierfür eine gute Anlaufstelle.


Generell günstiger im Vergleich zu einer konventionellen Baufinanzierung mit Bankdarlehen wird es dann, wenn man den Staat als Kreditgeber in Anspruch nimmt. Zinsverbilligte öffentliche Förderdarlehen stellen einen besonders kostengünstigen Finanzierungsbaustein dar. Die subventionierten Darlehen der öffentlichen Hand führen somit bei der Finanzierung des Eigenheims oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung zu einer meist deutlich spürbaren Senkung der monatlichen Belastung.

Darüber hinaus sollte man sich in diesem Zusammenhang auch über eine indirekte Form der staatlichen Förderung des privaten Wohneigentums informieren und sich über die entsprechenden Vor- und Nachteile der Eigenheimrente beraten lassen. Bei dieser speziell für den privaten Immobilienerwerb ins Leben gerufenen Variante der Riester-Rente sorgen die staatlichen (und insbesondere bei Familien mit Kindern auch stattlichen) Altersvorsorgezulagen neben häufig weiteren steuerlichen Vorteilen für eine schnellere Entschuldung. Die Zulagen als zusätzliche Sondertilgungsleistungen bewirken hierbei einen schnelleren Abbau der für die Finanzierung der Immobilie aufgenommenen Darlehen. Der Zinseszinseffekt macht sich bei Wohn-Riester (so die umgangssprachliche Bezeichnung für die Eigenheimrente) dadurch bemerkbar, dass Darlehenszinsen eingespart werden. Anders als bei den meisten öffentlichen Förderdarlehen ist es bei Wohn-Riester auch möglich, bei einer bereits laufenden Finanzierung später zu beginnen, beispielsweise anlässlich einer Anschlussfinanzierung nach Ablauf einer vereinbarten Festzinsbindungsfrist.

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