Anlage vermögenswirksamer Leistungen
Wer vermögenswirksame Leistungen von seinem Arbeitgeber erhält, hat ein Luxusproblem. Dieses besteht darin, sich zu entscheiden, auf welche Weise der Vermögensaufbau betrieben werden soll. Der Gesetzgeber hat in den Rahmenbedingungen, dem 5. Vermögensbildungsgesetz, mehrere Optionen zugelassen, die geeignet für die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen sind. In der Praxis kommen jedoch nahezu ausschließlich Sparpläne in Investmentfonds sowie ein Bausparvertrag zum Einsatz.
Fonds, die für Vermögenswirksame Leistungen geeignet sind, müssen das ihnen anvertraute Kapital der Anleger zu einem maßgeblichen Teil in Aktien anlegen. Andernfalls wären die eingezahlten Beträge nicht förderberechtigt, d.h., auch bei Vorliegen aller Tatbestandsvoraussetzungen würde dem Sparer keine Arbeitnehmer-Sparzulage zustehen. Aus diesem Grund stehen nur Aktienfonds für die Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen zur Verfügung. Entsprechend muss der Anleger mit höheren Schwankungen der Anteilspreise während der Laufzeit des Sparvertrags rechnen. Einerseits ist eine höhere Rendite möglich als mit konservativeren Formen der Geldanlage, andererseits sind auch Verluste nicht auszuschließen, insbesondere wenn das Ruhejahr nach Ablauf der Einzahlungsphase des Vermögenswirksamen Sparvertrags ein außergewöhnlich schlechtes Börsenjahr sein sollte. Man kann jedoch das angesparte Guthaben auch nach Fälligkeit des Sparvertrags bis zu einer Kurserholung stehen lassen, ist also nicht zu einem zeitnahen Verkauf gezwungen.
Bausparen ist nicht mit den Risiken von Fonds verbunden, unter Umständen weniger Geld ausgezahlt zu bekommen, als in den Sparvertrag in Form von Vermögenswirksamen Leistungen geflossen ist. Die erzielbare Rendite ist begrenzt, bei bestimmten Tarifen jedoch von vorn herein kalkulierbar. Misslich bei Abschluss eines Bausparvertrags ist die Abschlussgebühr, die vorrangig aus den Einzahlungen bedient wird und die Rendite mindert. Vorteilhaft ist die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen insbesondere dann, wenn der Sparer davon ausgeht, zu einem späteren Zeitpunkt eine Immobilienfinanzierung in Angriff zu nehmen. Das angesparte Bausparguthaben kann in diesem Fall bereits einen soliden Grundstock für ein späteres Bauspardarlehen darstellen. Der Bausparer braucht sich dann nicht mehr darum zu sorgen, eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital womöglich nicht in die Wege geleitet zu bekommen.
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