Mittwoch, 10. April 2013

Hilfe vom Staat bei der Finanzierung




Der Staat hat ein breit gefächertes Instrumentarium bereitgestellt, um breiten Bevölkerungsschichten bei der Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums unter die Arme zu greifen. Besonders Bausparen ermöglicht es, die Fördermöglichkeiten bei der Gestaltung einer Immobilienfinanzierung vollständig und bequem auszuschöpfen.
Speziell Bausparen verhilft angehenden Wohnungs- oder Hausbesitzern, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten zur Wohnungsbau-Prämie. Arbeitnehmer, die Vermögenswirksame Leistungen ihres Arbeitgebers erhalten, können diese auf einen Bausparvertrag fließen lassen. Gegebenenfalls können auch eigene Beiträge ohne Zuwendungen des Arbeitgebers auf diese Weise zur Gewährung der steuerfreien und sozialversicherungsfreien Arbeitnehmer-Sparzulage führen.
Auch für die dritte Kategorie der staatlichen Zulagen, die man im Rahmen einer Baufinanzierung mittels Bausparen nutzen kann, die Altersvorsorge-Zulage als Bestandteil der Riester-Förderung, gilt jedoch: Nur wer die Zulagen beantragt, erhält sie auch. Wer sie nicht beantragt, verschenkt bares Geld.
Die Riester-Förderung beim Bausparen sichert man sich am besten, indem man einen Dauerzulagenantrag bei der Bausparkasse stellt. Hierfür ist es unbeachtlich, ob man einen Bausparvertrag anspart, um eine Riester-Rente zur Stärkung seiner privaten Altersvorsorge zu erhalten, oder ob man die Zulagen dafür verwendet, eine Immobilienfinanzierung schneller zu tilgen. Die steuerliche Förderung wird optimiert, indem man sich zur Einkommensteuer veranlagen lässt, auch wenn man hierzu aufgrund seiner steuerlichen Situation grundsätzlich nicht verpflichtet wäre. Die Arbeitnehmer-Zulage durch Einzahlungen Vermögenswirksamer Leistungen auf einen Bausparvertrag wird ebenfalls im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung beantragt.

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