Hilfe vom Staat bei der Finanzierung
Der Staat hat ein breit gefächertes Instrumentarium
bereitgestellt, um breiten Bevölkerungsschichten bei der Finanzierung
selbstgenutzten Wohneigentums unter die Arme zu greifen. Besonders Bausparen
ermöglicht es, die Fördermöglichkeiten bei der Gestaltung einer Immobilienfinanzierung vollständig und
bequem auszuschöpfen.
Speziell Bausparen verhilft angehenden Wohnungs- oder
Hausbesitzern, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten zur
Wohnungsbau-Prämie. Arbeitnehmer, die Vermögenswirksame Leistungen ihres
Arbeitgebers erhalten, können diese auf einen Bausparvertrag fließen lassen.
Gegebenenfalls können auch eigene Beiträge ohne Zuwendungen des Arbeitgebers
auf diese Weise zur Gewährung der steuerfreien und sozialversicherungsfreien
Arbeitnehmer-Sparzulage führen.
Auch für die dritte Kategorie der staatlichen Zulagen,
die man im Rahmen einer Baufinanzierung
mittels Bausparen nutzen kann, die Altersvorsorge-Zulage als Bestandteil der
Riester-Förderung, gilt jedoch: Nur wer die Zulagen beantragt, erhält sie auch.
Wer sie nicht beantragt, verschenkt bares Geld.
Die Riester-Förderung
beim Bausparen sichert man sich am besten, indem man einen Dauerzulagenantrag
bei der Bausparkasse stellt. Hierfür ist es unbeachtlich, ob man einen
Bausparvertrag anspart, um eine Riester-Rente zur Stärkung seiner privaten
Altersvorsorge zu erhalten, oder ob man die Zulagen dafür verwendet, eine
Immobilienfinanzierung schneller zu tilgen. Die steuerliche Förderung wird
optimiert, indem man sich zur Einkommensteuer veranlagen lässt, auch wenn man
hierzu aufgrund seiner steuerlichen Situation grundsätzlich nicht verpflichtet
wäre. Die Arbeitnehmer-Zulage durch Einzahlungen Vermögenswirksamer Leistungen
auf einen Bausparvertrag wird ebenfalls im Rahmen der
Einkommensteuerveranlagung beantragt.
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