Donnerstag, 8. August 2013

Bei Lebensversicherungen zu beachten


Eine der am meisten verbreiteten Versicherungen ist die Lebensversicherung. Es gibt sie in zwei grundsätzlichen Varianten: Als Risikolebensversicherung, welche nur das Todesfallrisiko absichert und zum Beispiel in Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung eingesetzt wird, und als kapitalbildende Lebensversicherung, welche zusätzlich auch das Langlebigkeitsrisiko absichert. Es handelt sich hierbei somit gewissermaßen um einen Sparvertrag mit zusätzlichen vertraglich vereinbarten Leistungsmerkmalen.

Der Versicherungsnehmer legt zunächst die seinen Bedürfnissen entsprechende Versicherungssumme im Todesfall während der Versicherungslaufzeit fest. Es ist bei zahlreichen Versicherungsgesellschaften möglich, gegen einen vergleichsweise geringen Aufpreis einen gesonderten höheren, beispielsweise doppelten Absicherungsbetrag für den Fall eines Unfalltodes zu vereinbaren.

Für die Versicherungsprämie, deren Höhe sich grundsätzlich nach der Versicherungssumme und dem biometrischen Risiko richtet, kann eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungsweise vereinbart werden. Es ist ratsam, darauf zu achten, dass keine teuren Ratenzuschläge für eine unterjährige Zahlungsweise anfallen. Diese werden von einigen Versicherungsunternehmen mit der Begründung erhoben, dass die ratierliche Zahlung eine kreditähnliche Stundung der Versicherungsprämie darstelle.

Eine häufig angebotene Option besteht in einer dynamisierten Beitragshöhe. Die Dynamik führt dazu, dass die Prämie jährlich um einen vereinbarten festen Prozentsatz ansteigt. Häufig beträgt die festgelegte Dynamik jährlich 3%. Da durch die kontinuierlich ansteigenden Beiträge auch das angesparte Kapital eine Dynamik erhält, führt dies zu einem gewissen Schutz des angestrebten Sparzieles und des Vermögensaufbaus vor Inflationsrisiken. Ebenso sichert die Beitragsdynamik die private Altersvorsorge, für die kapitalbildende Lebensversicherungen einen verbreiteten Baustein darstellen, auf diese Weise gegen Kaufkraftverluste durch eine fortschreitende Geldentwertung ab.

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