Dienstag, 25. Januar 2011

Wohn-Riester für die Baufinanzierung

Wohn-Riester bietet die Möglichkeit, die staatliche Riester-Förderung direkt in die Immobilienfinanzierung als Sondertilgungen zu integrieren. Insbesondere für Bauherren kann die Eigenheimrente einen sehr interessanten Baustein ihrer Baufinanzierung darstellen. Die Sondertilgungsleistungen auf dem speziellen Wohn-Riester-Darlehen bewirken eine schnellere Entschuldung und führen dadurch zu einer Zinsersparnis. Im Vergleich zu anderen Varianten der Riester-Rente besteht die Rendite der Geldanlage in der Ersparnis der Darlehenszinsen.
Für die Wohn-Riester-Förderung gelten keine Besonderheiten im Vergleich zu den übrigen Varianten der Riester-Rente: Förderberechtigt sind (ohne Einkommensgrenzen), neben Beamten und anderen Empfängern von Besoldungsbezügen wie Soldaten, alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer. Wer nicht förderberechtigt ist, beispielsweise Hausfrauen oder Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, wird jedoch darüber hinaus mittelbar über seinen förderberechtigten Ehegatten begünstigt. Die staatliche Altersvorsorgezulage beläuft sich auf jährlich bis zu 154 € für jeden Zulageberechtigten. Darüber hinaus werden für Kinder, gekoppelt an den Kindergeldanspruch, zusätzlich bis zu 185 € bzw. 300 € (ab 2008 Geborene) jährlich gewährt. Wohn-Riester lohnt sich wie die anderen Riester-Varianten somit besonders für kinderreiche Familien.

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Mittwoch, 19. Januar 2011

Neuer Ratgeber zur Existenzgründung

Das neue ABC der Existenzgründung ermöglicht Interessierten ab sofort, sich einen kompakten Überblick über zahlreiche praxisrelevante Aspekte bei dem Schritt in die berufliche Selbstständigkeit zu verschaffen. Wie alle Ratgeber der FMW Unternehmensberatung steht auch dieser Service kostenlos zur Verfügung.

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Montag, 17. Januar 2011

Fonds, die zu erfolgreich sind

Wenn ein Aktienfonds langjährig zu gut ist, kann es mitunter passieren, dass er Opfer seines eigenen Erfolgs wird. Dies geschieht dadurch, dass zu viele Mittelzuflüsse alter und neuer Anleger, die an dem Erfolg partizipieren wollen, das Volumen des Fonds übermäßig ansteigen lassen. Das Fondsmanagement sieht sich nun mit der misslichen Lage konfrontiert, dass das Anlageuniversum schrumpft: Nur noch sehr große Unternehmen kommen als Investment in Betracht. Kleinere Aktiengesellschaften mit einer geringeren Marktkapitalisierung scheiden jedoch aus, da der Fonds nur sehr geringe und damit unerhebliche Beträge in Bezug auf sein gesamtes verwaltetes Vermögen investieren könnte, ohne zum maßgeblichen oder gar beherrschenden Aktionär der jeweiligen Gesellschaft zu werden. Dass es mit einer zunehmend geringer werdenden Anzahl von überhaupt in Betracht kommenden Investitionsmöglichkeiten tendenziell schwieriger wird, nachhaltig überdurchschnittliche Ergebnisse zu erzielen, ist einleuchtend. Ein Beispiel für das Phänomen des nachteiligen Einflusses eines zu großen Fondsvolumens scheint der Templeton Growth Fund Inc. (WKN 971025) als der Fondsklassiker schlechthin zu sein. Über einen nunmehr längeren Zeitraum konnte der jahrzehntelang bewährte, konsequent wert- und substanzorientierte Anlagestil nicht mehr überzeugend umgesetzt werden und verhindern, dass die Performance insgesamt unterhalb der allgemeinen Marktentwicklung bzw. des Durchschnitts weltweit anlegender Aktienfonds blieb, die Verlustphasen hierbei jedoch überdurchschnittlich hoch ausfielen.

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Mittwoch, 12. Januar 2011

Wenn Riester ausgeschöpft ist

Ein Riester-Vertrag kann nicht “voll werden“. Wer seine Riester-Förderung vollständig ausgeschöpft hat, also jährlich 4 Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres, maximal 2.100 € abzüglich Zulagen, in seine staatlich geförderte zusätzliche private Altersvorsorge investiert hat und darüber hinaus noch weitere Vorsorge betreiben möchte, kann somit wählen: Weitere Beträge in den Riester-Vertrag einzahlen, die dann wie Prämien zu einer Lebens- oder Rentenversicherung behandelt werden, oder sich für ein anderes Vorsorgeinstrument entscheiden. Gefördert vom Staat wird die Rürup-Rente als private Altersvorsorge zur Ergänzung der gesetzlichen Rente. Auch staatlich nicht geförderte, dafür in der Regel flexiblere Möglichkeiten wie ein Fondssparplan sollten geprüft werden.

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Montag, 10. Januar 2011

Riester-Rente

Die Riester-Rente wurde eingeführt, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, staatlich reguliert die vorgenommenen Einschnitte bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu kompensieren. Als Anreiz hierfür wurden staatliche Fördermechanismen (Altersvorsorgezulagen und gegebenenfalls zusätzliche Steuervergünstigungen) installiert.
Die Riester-Rente ermöglicht es den Bürgern, staatlich gefördert eine zusätzliche private Altersvorsorge zu betreiben als Ergänzung zu den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einer betrieblichen Altersversorgung, der ebenfalls staatlich geförderten Rürup-Rente und privaten, staatlich nicht oder nur gering geförderten Altersvorsorgeverträgen wie beispielsweise einer privaten Rentenversicherung oder einer Kapitallebensversicherung.
Inwieweit der Abschluss einer Riester-Rente individuell eine interessante Option darstellt, um absehbare Lücken in der Altersvorsorge zu schließen, hängt von mehreren Faktoren ab, die es im Einzelfall zu prüfen gilt. Ein weiterer Schritt ist dann die Auswahl aus den diversen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, sich die staatliche Förderung für die Riester-Rente zu sichern (Rentenversicherung, Sparplan mit Riester-Fonds, Banksparplan und Eigenheimrente, besser bekannt als “Wohn-Riester“). Besonders interessant ist die Riester-Rente für nicht Förderberechtigte, z.B. Hausfrauen, deren Ehepartner die Riester-Förderung erhalten. Hier besteht die Möglichkeit, eine “Umsonst-Rente“ zur Unterstützung der Altersvorsorge zu erhalten.

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